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Autogas / LPG – Der Umwelt zuliebe!

Kraftfahrzeuge stoßen Schadstoffe und klimaschädliche Gase aus. Dies sind vor allem:

  • Treibhausgase (u.a. Kohlendioxid (Co2))
  • Kohlenmonoxid (CO)
  • flüchtige Kohlenwasserstoffe (HC)
  • Stickoxide (NOx)
  • Feinstaub-Partikel (Partikelmasse (PM) + Partikelanzahl (PN))

Autogas verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm und verbessert somit die Luftqualität, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten.

Vorteile für die Umwelt

  • Verbesserung der Luftqualität
  • Reduzierung des Treibhausgas CO2 um bis zu 20 %
  • Reduzierung der Feinstaubbelastung
  • Reduzierung der Stickoxide (Nox)
  • Im Vergleich zum Diesel: 99 % weniger NOX
  • Im Vergleich zu Benzin-Direkteinspritzern: bis zu 74 % bis 99 % weniger Feinstaub

Schadstoffausstoß und Abgasnormen bei Kraftfahrzeugen

Abgasnormen

In der Europäischen Union dürfen Fahrzeuge nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die entsprechenden Grenzwerte der jeweils gültigen Abgasnorm einhalten. Seit dem 01.09.2014 ist dies die Abgasnorm Euro-6, die aus neun verschiedenen Unternormen besteht. Für ältere Fahrzeuge gelten je nach Herstellungsjahr die Abgas­normen Euro 1 – 5 und die nur in Deutschland gültigen D- Normen D3 und D4. Grenzwerte für den Co²-Ausstoß (Kohlenstoffdioxid, auch Treibhausgas genannt) existieren in keiner der EU-Abgasnormen. Für Automobilhersteller gilt es jedoch Zielwerte (seit 2020: 95 g CO2 pro km) zu erreichen.

In der Abgasnorm wird der Ausstoß der Luftschadstoffe be­grenzt. Unterschieden werden die Grenzwerte dabei sowohl nach der Art des Motors (Otto- oder Dieselmotor), als auch nach Kraftfahrzeugtyp (Pkw, Lkw, Motorräder oder Mopeds).

Die Einordnung der Schadstoffklasse eines Fahrzeugs ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der Kfz-Steuer und das Befahren von Umweltzonen im In- und Ausland. Die grüne Euro-4-Umweltplakette (auch Feinstaub­plakette genannt) ist hier die bisher beste Einstufung.

Autogas – umweltschonend und günstig!

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Freie Fahrt in Umweltzone und Tiefgarage

In Tiefgaragen und Parkhäuser ist die Einfahrt für Gasautos fast durchgängig möglich.
In einzelnen Tiefgaragen findet man noch immer den Hin­weis „Einfahrt für Gasfahrzeuge verboten“ oder „Einstell­verbot für Gasfahrzeuge“. Diese Regelung wurde in der Garagen­verordnung der Bundesländer (GAV) aufgehoben. Es gilt nun „Keine Einschränkung für Gas­fahr­zeuge in Park­häusern“.
Eine Ausnahme hierzu, zumindest formell gesehen, bilden die Bundesländer Bremen und das Saarland. Hierzu heißt es: Das Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb ist dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass austretendes Gas ge­fahrlos ins Freie entweichen kann.

Einfahrerlaubnis ja oder nein?

Vielfach ist das Entfernen der Schilder schlicht und einfach vergessen wurden oder den Betreibern zu viel Arbeit. Allerdings können Garagenbesitzer auch von Ihrem Haus­recht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen sie Einfahrt gewähren. In Streitfällen sollte man auf die Neufassung der Garagenverordnung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist.

Reduzierte Emissionen dank Autogas!

Umweltvorteile gegenüber Benzin-Fahrzeugen

  Autogas <> Benzin
Treibhausgas (Co2)Reduzierung um bis zu 20 %
Feinstaubbelastungreduziert
Stickstoffoxide (Nox) reduziert
PartikelausstoßReduzierung um bis zu 98 % (Unter realen Fahrbe­dinungen lt. RDE=Real Driving Emissions). 
Euro 6-NormGrenzwerte der Euro 6c-Norm für Stickoxide und Feinstaub-Partikel werden im Autogas-Betrieb deutlich unterschritten.
QuellenDVFG-Emissionstest unter realen Fahrbedingungen
HTW – Studie Abgastests
DVFG-Emissionen senken mit Autogas
DVFG – CO2-Emissionen reduzieren

Umweltvorteil gegenüber Diesel-Fahrzeugen

  Autogas <> Diesel
Stickstoffoxide (Nox)Reduzierung um bis zu 99 % 
QuellenDVFG – Testsieger Autogas
HTW – Studie Nox-Emmissionsverhalten von Pkw 

Umweltvorteil gegenüber Direkteinspritzer-Fahrzeugen

  Autogas <> Benzin (Di)
Feinstaub PM + PN Reduzierung um bis zu 74 % bis 99  %

C02-Reduzierung durch Autogas höher als allgemein betrachtet!

Automobilhersteller sind dazu verpflichtet, die Co2-Emissionen bei der Kraftstoff-Verbrennung im Motor (TTW = Tank-to-Wheel) anzugeben. Diese Angabe bilde jedoch nur ein Teilsegment ab. Ganzheitlich betrachtet muss auch der davor liegende Aufwand insbesondere für die Förderung und Transport der Kraftstoffe zu den Raffinerien und zu den Tankstellen Berücksichtigung finden.

Erst damit seien die tatsächlichen Co2-Einsparungen definiert, die für die nationalen Emissionsinventare der EU- Mitgliedstaaten verbindlich sind, so Prof. Dr.-Ing. Thomas Heinze von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Dieser erstellte in Zusammenarbeit mit Eng. Claudiu Butnaru „Gheorghe Asachi“ von der Technical University of Iasi die Well-to-Wheel- (WTW-) Analysen von Gasfahrzeugen.

Laut Heinze gäbe es deutliche Unterschiede zwischen den theoretischen und tatsächlichen Umweltvorteilen von Alternativ-Kraftstoffen in der Praxis.

Auch Elektroautos verursachen Emissionen

In einem Artikel des ADAC heißt es: „Elektroautos werden als „emissionsfrei“ bezeichnet, weil sie im Gegensatz zum Ver­brennungsmotor keine direkten Emissionen erzeugen. Allerdings entstehen CO₂-Emissionen sowie Schadstoffe bei der Stromproduktion, die einberechnet werden müssen. Um allen Antriebskonzepten gerecht zu werden, wird im ADAC-Ecotest der Energieverbrauch von der Kraftstoffquelle bis zum Rad („Well-to-Wheel“ = WTW) berücksichtigt. Nur so können Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge fair mit Gas, Benzin- und Dieselfahrzeugen verglichen werden. Dabei werden die am Fahrzeug gemessenen CO₂-Emissionen und die Emissionen, die für die Bereitstellung des jeweiligen Kraftstoffs/Stroms entstehen, addiert.

Bei der Lebenszyklus-Analyse kommen die CO₂-Emissionen, die bei der Produktion des jeweiligen Fahrzeugs anfallen, noch hinzu. Hier zeigt sich, dass das Elektroauto einen CO₂-Rucksack mit ins Leben schleppt, der deutlich größer ist als der von Autos mit einem Verbrennungsmotor. Schuld daran hat die energieaufwendige Produktion der Batterie­zellen.

Im Fahrbetrieb baut das Elektroauto den Rucksack ab – je sauberer der Betriebsstrom hergestellt wird, umso schneller. Die CO₂-Bilanz des ADAC ergibt, dass der CO₂-Nachteil von Batterieautos ab Fahrleistungen von 50.000 bis 100.000 Kilometern ausgeglichen wird.“

Im Weiteren schreibt der ADAC: „Die Hersteller gewähren auf die Batterie in der Regel Garantien von bis zu acht Jahren bei Laufleistungen von mindestens 100.000 Kilo­metern“.

Die Rotary Gesellschaft ist sogar folgender Meinung: „Es nützt ja nichts, wenn das E-Auto sauber fährt, aber der Strom aus kalorischen Kraftwerken kommt, und zuvor wurde in China für die Herstellung der Batteriezellen, die ja alle in Asien produziert werden, der dreckigste Strom aus Kohle­kraftwerken verwendet. Schon bei der Batterieerzeugung wird unglaublich viel CO2 emittiert. Bei größeren E-Autos ist das so viel Energie, dass damit ein sparsames normales Auto 200.000 Kilometer fahren könnte.“

Unser Fazit: Elektroautos verursachen Emissionen!
Stützt man sich auf die Berechnungen des ADAC, wird der Co2-Nachteil im Laufe der Fahrleistung (also zwischen 50.000 – 100.000 Kilometern) wett gemacht. Dies entspricht jedoch teilweise bereits der Lebensdauer der Batterie im Elektroauto.

Glaubt man der Rotary Gesellschaft, könnte der Energie­aufwand zur Produktion von Batterien für größere E-Autos bereits der Lebens-Laufleistung von kleinen, sparsamen Verbrennermotoren entsprechen.

Die Umweltbilanz von Elektroautos hängt außerdem von der Art der Stromerzeugung ab.

Quellen:
www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/elektroauto-pro-und-contra
www.rotary.de/gesellschaft/das-elektroauto-ist-eine-umweltluege-a-15465.html

WLPT und Co2-Steuer

Die Typenzulassung neuer Fahrzeuge ist an eine Reihe von Prüfverfahren gebunden. Eines dieser Verfahren ermittelt, prüft und dokumentiert das Emissions- und Verbrauchs­verhalten von Pkw.

In der EU hat man sich hierbei auf das WLTP-Verfahren verständigt. WLTP steht für Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, was so viel wie „weltweit harmonisiertes Testverfahren für leichtgewichtige Nutz­fahrzeuge“ bedeutet. Das Verfahren ist seit September 2017 gültig und ersetzt das seit 1992 gültige „NEFZ“-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Seit dem 1. September 2018 ist der Verbrauchszyklus auch für alle erstmals zuge­lassenen Autos verpflichtend.

Warum ein neues Prüfverfahren?
Das neue Prüfverfahren soll realistischere Angaben über den Kraftstoff- und Stromverbrauch und die Abgasemissionen (Schadstoff- und CO2-Emissionen) des Fahrzeugs vermitteln, denn es ist näher an der Praxis. Zwar wird auch hier unter Laborbedingungen eine Autofahrt simuliert, diese aber mit realen Fahrdaten nach RDE (Real Driving Emission) ergänzt. WLTP berücksichtigt somit auch verschiedenen Aus­stattungs­varianten und die Gewichtsklasse eines Fahrzeugs sowie verschiedene Situationen und Geschwindigkeiten im Straßenverkehr.

Bedeutung für die Co2-Steuer
Die in den Fahrzeugpapieren hinterlegten Werte nach WLTP dienen als Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer. Im Vergleich zu den Angaben in den Prospekten, weisen diese meist höhere Verbrauchs­werte aus.

Unterschiede zu Angaben in Prospekten der Autos
Fahrzeughersteller mussten einige Jahre trotz Einführung der WLTP noch die veralteten NEFZ-Werte in ihren Prospekten angeben. Diese Werte können jedoch erheblich von der Realität ab­weichen.

Schubert und Schulz Auto-Center

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